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SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) SAPV sichert die ambulante Palliativversorgung durch ein spezialisiertes Team aus Ärzten, Palliativcare in Kooperation mit Leistungserbringern.
Auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben gesetzlich Versicherte Leistungsanspruch nach §§ 37b und 132d SGB V, wenn sie unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenen Erkrankung leiden, ihre Lebenszeit dadurch begrenzt wird und wenn ein besonders hoher Versorgungsaufwand besteht. Kontaktdaten E-Mail: dr.k.niknafs@t-online.de Mobil: 0049 - 1722177040 |
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